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   BGH, 21.05.1957 - I ZR 19/56   

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https://dejure.org/1957,517
BGH, 21.05.1957 - I ZR 19/56 (https://dejure.org/1957,517)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1957 - I ZR 19/56 (https://dejure.org/1957,517)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1957 - I ZR 19/56 (https://dejure.org/1957,517)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1319 (Ls.)
  • NJW 1957, 1718 (Ls.)
  • GRUR 1957, 558
  • DB 1957, 819
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 15.02.1927 - II 317/26

    Unterlassungsklage

    Auszug aus BGH, 21.05.1957 - I ZR 19/56
    Das privatrechtliche Rechtsschutzbedürfnis für die vorbeugende Unterlassungsklage entfällt grundsätzlich weder durch die Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgung der zu untersagenden Handlungen (hier: § 40 PBefG) - Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts RGZ 116, 151; 138, 219 [232]; 155, 92 - noch durch einen in einem solchen Strafverfahren bereits ergangenen Strafausspruch, da ein Strafverfahren der Sühne vergangenen Unrechts dient, die Unterlassungsklage hingegen zukünftige Zuwiderhandlungenverhindern will.

    Daß durch die Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgung der zu untersagenden Handlungen das Rechtsschutzinteresse an einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage grundsätzlich nicht entfällt, ist seit langem in ständiger Rechtsprechung anerkannt (RGZ 116, 151; 138, 219 [232]; 155, 92).

  • BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52

    Progressive Kundenwerbung

    Auszug aus BGH, 21.05.1957 - I ZR 19/56
    Es ist richtig, daß die Frage der Lauterkeit einer Handlungsweise im Sinne des § 1 UnlWG nach dem Anstandsgefühl des verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden zu entscheiden ist (BGHZ 15, 364 [BGH 03.12.1954 - I ZR 262/52] ).
  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54

    Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten

    Auszug aus BGH, 21.05.1957 - I ZR 19/56
    Es ist zwar richtig, daß nicht jede zu Wettbewerbszwecken begangene Gesetzesverletzung zugleich auch einen Verstoß gegen § 1 UnlWG darstellt, da zahlreiche Normen nur der Ausdruck ordnender Zweckmäßigkeit sind (RGZ 166, 315 [319]; BGHZ 22, 167 [180]; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 7. Aufl. § 1 UnlWG Anm. 207).
  • RG, 24.05.1937 - VI 379/36

    Ist die Unterlassungsklage unzulässig, wenn die zu unterlassende Handlung mit

    Auszug aus BGH, 21.05.1957 - I ZR 19/56
    Daß durch die Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgung der zu untersagenden Handlungen das Rechtsschutzinteresse an einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage grundsätzlich nicht entfällt, ist seit langem in ständiger Rechtsprechung anerkannt (RGZ 116, 151; 138, 219 [232]; 155, 92).
  • RG, 28.10.1932 - II 59/32

    1. Was verstehen die gesetzlichen Vorschriften über die geschäftliche Ruhezeit

    Auszug aus BGH, 21.05.1957 - I ZR 19/56
    Daß durch die Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgung der zu untersagenden Handlungen das Rechtsschutzinteresse an einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage grundsätzlich nicht entfällt, ist seit langem in ständiger Rechtsprechung anerkannt (RGZ 116, 151; 138, 219 [232]; 155, 92).
  • RG, 07.04.1941 - II 121/40

    1. Unter welchen Voraussetzungen verstößt es gegen die guten Sitten im

    Auszug aus BGH, 21.05.1957 - I ZR 19/56
    Es ist zwar richtig, daß nicht jede zu Wettbewerbszwecken begangene Gesetzesverletzung zugleich auch einen Verstoß gegen § 1 UnlWG darstellt, da zahlreiche Normen nur der Ausdruck ordnender Zweckmäßigkeit sind (RGZ 166, 315 [319]; BGHZ 22, 167 [180]; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 7. Aufl. § 1 UnlWG Anm. 207).
  • OLG Saarbrücken, 02.08.2013 - 1 UH 1/13

    Gewaltschutzverfahren: Gerichtszuständigkeit für den Antrag auf Unterlassung

    Auch wenn eine strafrechtliche Verurteilung aufgrund ihrer repressiven Wirkung die Wiederholungsgefahr grundsätzlich nicht beseitigt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1957 - I ZR 19/56 -, GRUR 1957, S. 558, 560), ist es nicht naheliegend, dass sich entsprechende Rechtsverstöße wiederholen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. Januar 2013 - 5 W 436/12 - juris, Absatz-Nr. 7).
  • BGH, 12.11.1957 - VI ZR 314/55

    Personenbeförderungsgesetz als Schutzgesetz

    Dahingestellt kann bleiben, ob die Schadensersatzpflicht des Beklagten auch aus § 1 UWG abgeleitet werden kann (vgl. Urteil des I. Zivilsenats vom 21. Mai 1957 - I ZR 19/56 = NJW 1957, 1718).
  • BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 155/61

    Rechtsmittel

    Gleichwohl kann der Verstoß gegen Ordnungsvorschriften unlauter sein, wenn der Handelnde ihn bewußt und planmäßig begeht, um sich auf diese Weise einen Vorsprung im Wettbewerb vor seinen Mitbewerbern zu verschaffen (RGZ 117, 16, 22; BGH GRUR 1957, 558 - Bayern-Expreß; 1960, 193 - Frachtenrückvergütung).

    Der Vorsprung im Wettbewerb, der einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder die Ausnutzung fremder Gesetzesverstöße im Sinne des § 1 UWG sittenwidrig machen könnte, muß sich nämlich nicht notwendig in dem durch etwaige Betriesbersparnisse ermöglichten Angebot billigerer oder besserer Ware ausdrücken, wenn dies auch der Regel entsprechen mag (vgl. dazu RGZ 117, 16, 22; BGH GRUR 1957, 558 - Bayern-Expreß; 1960, 193 - Frachtenrückvergütung).

  • LG Berlin, 14.02.2000 - 97 O 188/99

    Telefonische Steuerberatung unter 0190-Nummer

    Zwar ist anerkannt, dass nicht jede Wettbewerbshandlung, die auf einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften beruht, sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH GRUR 57, 558; 60, 193, 195).

    Im Falle des Rechtsbruchs, wie er vorliegend mit Bezug auf die oben zitierten Vorschriften gegeben ist, ergibt sich ein Wettbewerbsverstoß aber in Verbindung mit dem unter Ausnutzung der Gesetzestreue der Mitbewerber erzielten Vorsprung im Wettbewerb (ständige Rechtsprechung, z.B. BGHZ 45, 1, 2; GRUR 57, 558, 559).

  • OLG Naumburg, 16.10.1997 - 7 U (HS) 77/97

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Vereinbarung über die Durchführung von

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  • BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 4/62

    Rechtsmittel

    Gleichwohl kann der Verstoß gegen Ordnungsvorschriften unlauter sein, wenn der Handelnde ihn bewußt und planmäßig begeht, um sich auf diese Weise einen Vorsprung im Wettbewerb vor seinen Mitbewerbern zu verschaffen (RGZ 117, 16, 22; BGH GRUR 1957, 558 - Bayern-Expreß; 1960, 193 - Frachtenrückvergütung).

    Der Vorsprung im Wettbewerb, der einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder die Ausnutzung fremder Gesetzesverstöße im Sinne des § 1 UWG sittenwidrig machen könnte, muß sich nämlich nicht notwendig in dem durch etwaige Betriebsersparnisse ermöglichten Angebot billigerer oder besserer Ware ausdrücken, wenn dies auch der Regel entsprechen mag (vgl. dazu RGZ 117, 16, 22; BGH GRUR 1957, 558 - Bayern-Expreß; 1960, 193 - Frachtenrückvergütung).

  • BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 186/61

    Rechtsmittel

    Gleichwohl kann der Verstoß gegen Ordnungsvorschriften unlauter sein, wenn der Handelnde ihn bewußt und planmäßig begeht, um sich auf diese Weise einen Vorsprung im Wettbewerb vor seinen Mitbewerbern zu verschaffen (RGZ 117, 16, 22; BGH GRUR 1957, 558 - Bayern-Expreß; 1960, 193 - Frachtenrückvergütung).

    Der Vorsprung im Wettbewerb, der einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder die Ausnutzung fremder Gesetzesverstöße im Sinne des § 1 UWG sittenwidrig machen könnte, muß sich nämlich nicht notwendig in dem durch etwaige Betriesbersparnisse ermöglichten Angebot billigerer oder besserer Ware ausdrücken, wenn dies auch der Regel entsprechen mag (vgl. dazu RGZ 117, 16, 22; BGH GRUR 1957, 558 - Bayern-Expreß; 1960, 193 - Frachtenrückvergütung).

  • BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 9/62

    Rechtsmittel

    Gleichwohl kann der Verstoß gegen Ordnungsvorschriften unlauter sein, wenn der Handelnde ihn bewußt und planmäßig begeht, um sich auf diese Weise einen Vorsprung im Wettbewerb vor seinen Mitbewerbern zu verschaffen (RGZ 117, 16, 22; BGH GRUR 1957, 558 - Bayern-Expreß; 1960, 193 - Frachtenrückvergütung).

    Der Vorsprung im Wettbewerb, der den Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder die Ausnutzung fremder Gesetzesverstöße im Sinne des § 1 UWG sittenwidrig machen würde, muß sich nämlich nicht notwendig in dem durch etwaige Betriebsersparnisse ermöglichten Angebot billigerer oder besserer Ware ausdrücken, wenn dies auch der Regel entsprechen mag (vgl. dazu RGZ 117, 16, 22; BGH GRUR 1957, 558 - Bayern-Expreß; 1960, 193 - Frachtenrückvergütung).

  • BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 175/61

    Rechtsmittel

    Gleichwohl kann der Verstoß gegen Ordnungsvorschriften unlauter sein, wenn der Handelnde ihn bewußt und planmäßig begeht, um sich auf diese Weise einen Vorsprung im Wettbewerb vor Deinen Mitbewerbern zu verschaffen (RGZ 117, 16, 22; BGH GRUR 1957, 558 - Bayern-Expreß; 1960, 193 - Frachtenrückvergütung).

    Der Vorsprung im Wettbewerb, der einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder die Ausnutzung fremder Gesetzesverstöße im Sinne des § 1 UWG sittenwidrig machen könnte, muß sich nämlich nicht notwendig in dem durch etwaige Betriesbersparnisse ermöglichten Angebot billigerer oder besserer Ware ausdrücken, wenn dies auch der Regel entsprechen mag (vgl. dazu RGZ 117, 16, 22; BGH GRUR 1957, 558 - Bayern-Expreß; 1960, 193 - Frachtenrückvergütung).

  • BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 168/61

    Rechtsmittel

    Gleichwohl kann der Verstoß gegen Ordnungsvorschriften unlauter sein, wenn der Handelnde ihn bewußt und planmäßig begeht, um sich auf diese Weise einen Vorsprung im Wettbewerb vor seinen Mitbewerbern zu verschaffen (RGZ 117, 16, 22; BGH GRUR 1957, 558 - Bayern-Expreß; 1960, 193 - Frachtenrückvergütung).

    Der Vorsprung im Wettbewerb, der einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder die Ausnutzung fremder Gesetzesverstöße im Sinne des § 1 UWG sittenwidrig machen könnte, muß sich nämlich nicht notwendig in dem durch etwaige Betriesbersparnisse ermöglichten Angebot billigerer oder besserer Ware ausdrücken, wenn dies auch der Regel entsprechen mag (vgl. dazu RGZ 117, 16, 22; BGH GRUR 1957, 558 - Bayern-Expreß; 1960, 193 - Frachtenrückvergütung).

  • BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 177/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 178/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.10.1986 - I ZR 169/84

    Busreise nach London; Begriff des Gelegenheitsverkehrs; Erzielung eines

  • BGH, 22.12.1965 - Ib ZR 119/63

    Selbstbedienungs-Großhandlung. Ladenschlußgesetz

  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 31/72

    Sittenwidrigkeit eines Verstosses gegen die Preisauszeichnungsvorschriften bei

  • OLG Dresden, 16.12.2016 - 4 W 1104/16
  • OLG Köln, 26.11.1993 - 6 U 78/93

    Wettbewerbswidrige Werbung und Tätigkeit des nicht in die Handwerksrolle -

  • BGH, 12.02.1965 - Ib ZR 42/63

    Gemeindliche Unterhaltung einer Eiserzeugungsanlage im Rahmen des städtischen

  • BGH, 23.10.1986 - I ZR 168/84

    Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz - Auskunfts- und

  • BGH, 08.05.1970 - I ZR 19/69

    Verwendung der Außenflächen von Personenkraftwagen zu Werbezwecken bei Mietwagen

  • LG Hamburg, 13.09.1995 - 315 O 354/95

    Ausstrahlung einer FSK-16-Schnittfassung im Hauptabendprogramm

  • OLG Stuttgart, 28.02.1974 - 2 U 133/73

    Berechtigung eines Verbraucherverbandes zur gerichtlichen Geltendmachung eines

  • BGH, 08.05.1959 - I ZR 19/58

    Rechtsmittel

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